Leistungen
Planung
Ansprechende Planung zeichnet sich durch die konsequente Auseinandersetzung mit dem Projekt aus. Auf dem Weg von der Idee bis zur Umsetzung führen die je nach Aufgabenstellung notwendigen Planungsphasen Schritt für Schritt ans Ziel.
Durch die intensive Einbindung des Auftraggebers in den Arbeitsprozess entsteht im Regelfall ein anregender Dialog. Daraus gewonnene Erkenntnisse tragen einen wesentlichen Teil zum Gelingen der Projekte bei.
Die einzelnen Planungsphasen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen
Projektentwicklung
Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme
Konzeption / Vorentwurf / Entwurf
Einreichplan für sämtliche Behörden
Ausführungs- und Detailplanung
Natürlich werden im Zuge der Planung auch die Baukosten ermittelt. Mit zunehmendem Ausarbeitungsgrad der Planung lassen sich immer detailliertere Aussagen zu den finanziellen Anforderungen treffen.
Kostenschätzung nach Önorm
Ausschreibung der am Bau beteiligten Gewerbe
Angebotskontrolle mit Preisspiegel
Verhandlungsführung und Leistungsvergabe
Zeitmanagement ist ein nicht unwesentlicher Bestandteil der umfassenden Planung. Sämtliche Abläufe werden im Vorfeld ermittelt und optimiert. Dies hilft dem Auftraggeber Zeit und somit Geld zu sparen.
Terminplanung
Terminkoordination
Ressourcensteuerung
Bauleitung / Baubegleitung
Der mit den Umständen vor Ort vertraute Bauleiter / Baubegleiter vertritt die Bauherrenschaft gegenüber sämtlichen ausführenden Unternehmen. Als Bausachverständiger trägt er maßgeblich zur Sicherung der Qualität am Objekt bei.
Bauaufsicht mit Kontrolltätigkeit vor Ort
Koordination sämtlicher Abläufe und Beteiligter
Aufmaß- und Abrechnungskontrolle
Bauabnahme / Bauübergabe
Behördliche Abstimmungen
und Vieles mehr ...
Energieausweis / Energieberatung
Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Durch eine einheitliche Darstellung über Kennzahlen wird der Energiebedarf unanbhängig vom individuellen Benutzerverhalten berechnet. Dadurch werden eine objektive Bewertung und ein Vergleich von Gebäuden möglich. [energie:bewusst Kärnten]
Die Erstellung eines Energieausweises für beheizbare Gebäude ist in Zusammenhang mit Neu-, Um- oder Zubauten bzw. Verkaufsinteresse verpflichtend und gesetzlich verankert. Bei folgenden Maßnahmen ist ein Energieausweis verpflichtend:
Baubehördliche Genehmigungsverfahren für Neu-, Zu- und Umbau
Verkauf und In-Bestandgabe von Gebäuden laut Energieausweis Vorlagegesetz 2012
Wohnbauförderung für Neubauten (durch Partnerunternehmen)
Althaussanierung bei bestehenden Gebäuden, Zu- und Umbauten (durch Partnerunternehmen)
BAUBeratung
Die Welt des Bauens ist komplex, da lernen selbst altgediente Experten nicht aus. Daher bietet das Büro plansprechend Beratung und Beistand für alles rund ums Bauen.